Vereinbarungen mit anderen Ländern
Dem Bund ist es unbenommen Vereinbarungen im Zusammenhang mit der Verrechnung von tatsächlich entstandenen Kosten der Grundversorgung mit anderen Ländern abzuschließen.
Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS
Vereinbarungen mit anderen Ländern
Dem Bund ist es unbenommen Vereinbarungen im Zusammenhang mit der Verrechnung von tatsächlich entstandenen Kosten der Grundversorgung mit anderen Ländern abzuschließen.