Der Vorsitzende und sein Stellvertreter werden abwechselnd jeweils von einer der beiden Vertragsparteien auf die Dauer von zwei Jahren bestellt. Die jeweils andere Vertragspartei bestellt den stellvertretenden Vorsitzenden.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Der Vorsitzende und sein Stellvertreter werden abwechselnd jeweils von einer der beiden Vertragsparteien auf die Dauer von zwei Jahren bestellt. Die jeweils andere Vertragspartei bestellt den stellvertretenden Vorsitzenden.