Die Kommission gibt sich eine Geschäftsordnung. In der Geschäftsordnung kann die Kommission auch die Einsetzung von Unterkommissionen vorsehen.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Die Kommission gibt sich eine Geschäftsordnung. In der Geschäftsordnung kann die Kommission auch die Einsetzung von Unterkommissionen vorsehen.