Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS

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Inkrafttreten und Außerkrafttreten

(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2025 in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt der Rauchfangkehrertarif 2023, LGBl. Nr. 18/2023, außer Kraft.