Inkrafttreten und Außerkrafttreten
(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2025 in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt der Rauchfangkehrertarif 2023, LGBl. Nr. 18/2023, außer Kraft.
Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS
Inkrafttreten und Außerkrafttreten
(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2025 in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt der Rauchfangkehrertarif 2023, LGBl. Nr. 18/2023, außer Kraft.