Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Entlohnung bei gemeinschaftlicher Tätigkeit mehrerer Rechtsanwälte

. Für Leistungen, die von einer Partei mehreren Rechtsanwälten gemeinschaftlich übertragen werden, hat jeder Rechtsanwalt gegenüber der von ihm vertretenen Partei für seine Leistungen den vollen Anspruch nach dem Tarif.