. Gegen die Nichtzulassung zur Rechtsanwaltsprüfung steht dem Prüfungswerber das Recht auf Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht zu.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
. Gegen die Nichtzulassung zur Rechtsanwaltsprüfung steht dem Prüfungswerber das Recht auf Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht zu.