(Anm.: aus BGBl. Nr. 570/1973, zu , RGBl. Nr. 96/1868)
. Durch den der Rechtsanwaltsordnung in der Fassung dieses Bundesgesetzes wird das Kartellgesetz, BGBl. Nr. 460/1972, nicht berührt.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Historische Fassung vom 01.07.2018 – nicht die heutige Gesamtfassung.
Heutige Fassung öffnen(Anm.: aus BGBl. Nr. 570/1973, zu , RGBl. Nr. 96/1868)
. Durch den der Rechtsanwaltsordnung in der Fassung dieses Bundesgesetzes wird das Kartellgesetz, BGBl. Nr. 460/1972, nicht berührt.