Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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(Anm.: aus BGBl. Nr. 570/1973, zu , RGBl. Nr. 96/1868)

. Durch den der Rechtsanwaltsordnung in der Fassung dieses Bundesgesetzes wird das Kartellgesetz, BGBl. Nr. 460/1972, nicht berührt.