Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Die Gemischte Kommission behandelt alle im Zusammenhang mit diesem Abkommen stehenden Angelegenheiten und hat ua. folgende Aufgaben:

1. Prüfung der Vorschläge für die weitere Zusammenarbeit,

2. Beratung über die Forschungsschwerpunkte und die Programme für die wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit,

3. Ausarbeitung von Vorschlägen für die Modalitäten und finanziellen Bedingungen der wissenschaftlich-technischen Zusammenarbeit.