Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Im Rahmen der Abstellung österreichischer Fachkräfte verpflichtet sich die österreichische Seite, folgende Leistungen zu erbringen:

1. Gehalt und Nebengebühren, Sozialleistungen und Versicherungen;

2. Die Reisekosten Österreich – Burkina Faso hin und zurück für die österreichischen Fachkräfte und die Mitglieder ihrer Familien;

3. Die Transportkosten für die persönliche Habe und eventuelle berufliche Ausstattung der österreichischen Fachkräfte und ihrer Familien nach Burkina Faso und zurück;

4. Die Wohnungskosten für die österreichischen Fachkräfte und ihre Familien;

5. Die Reisekosten für Urlaubsreisen in Burkina Faso oder ins Ausland, soweit sie nicht von den österreichischen Fachkräften selbst zu tragen sind.