Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Übermittlung der Bestätigung über den Erhalt der Lieferung

. Nach Einlangen der Bestätigung des Empfängers über den Erhalt der Lieferung hat die zuständige österreichische Behörde dem ursprünglichen Besitzer eine Ausfertigung dieser Bestätigung zu übermitteln.