Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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In-Kraft-Treten und Geltungsdauer

(1) Diese Vereinbarung tritt am 30. Tag nach Ablauf des Tages in Kraft, an dem

1. die nach den Landesverfassungen erforderlichen Voraussetzungen für das In-Kraft-Treten erfüllt sind und beim Bundeskanzleramt die Mitteilung der Länder darüber vorliegen sowie

2. die nach der Bundesverfassung erforderlichen Voraussetzungen für das In-Kraft-Treten erfüllt sind.

(2) Die Rechtswirksamkeit dieser Vereinbarung endet mit Ablauf des im Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens dieser Vereinbarung geltenden Finanzausgleichsgesetzes.

(3) Diese Vereinbarung kann von jeder Vertragspartei zum 31. Dezember eines jeden Jahres unter Einhaltung einer sechsmonatigen Kündigungsfrist mittels eingeschriebenen Briefes gekündigt werden.