Anpassung der maximalen Quadratmeterpreise
Der im § 22 Steiermärkisches Wohnbauförderungsgesetz 1993 festgesetzte Betrag wird wie folgt angepasst:
Betrag laut Gesetz | Betrag nach Index-Anpassung |
2.550,– Euro | 2.900,– Euro |
Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS
Anpassung der maximalen Quadratmeterpreise
Der im § 22 Steiermärkisches Wohnbauförderungsgesetz 1993 festgesetzte Betrag wird wie folgt angepasst:
Betrag laut Gesetz | Betrag nach Index-Anpassung |
2.550,– Euro | 2.900,– Euro |