Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Anpassung der maximalen Quadratmeterpreise

Der im § 22 Steiermärkisches Wohnbauförderungsgesetz 1993 festgesetzte Betrag wird wie folgt angepasst:

Betrag laut Gesetz

Betrag nach Index-Anpassung

2.550,– Euro

2.900,– Euro