Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS

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4. Abschnitt

Elektronische Kundmachung des Flächenwidmungsplanes

Zuständigkeit

Die elektronische Kundmachung des Flächenwidmungsplanes im eFWP obliegt der Gemeinde nach Maßgabe der Bestimmungen des TROG 2022 und dieses Abschnittes.