Bedeckung der zusätzlichen Rückstellung
. Die zusätzliche Rückstellung gemäß ist im Deckungsstock gemäß § 300 Abs. 1 Z 1 VAG 2016 zu bedecken.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Bedeckung der zusätzlichen Rückstellung
. Die zusätzliche Rückstellung gemäß ist im Deckungsstock gemäß § 300 Abs. 1 Z 1 VAG 2016 zu bedecken.