Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

. Der Zentralausschuß ist, soweit des Bundes-Personalvertretungsgesetzes nichts anderes bestimmt, jeweils gemeinsam mit den Vertrauenspersonen, den Dienststellenausschüssen und den Fachausschüssen des Zentralausschußbereiches zu wählen.