. Das Verlangen, die Dienststellenversammlung einzuberufen ( des Bundes-Personalvertretungsgesetzes), ist schriftlich an den Vorsitzenden des Dienststellenausschusses zu richten.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
. Das Verlangen, die Dienststellenversammlung einzuberufen ( des Bundes-Personalvertretungsgesetzes), ist schriftlich an den Vorsitzenden des Dienststellenausschusses zu richten.