Konstituierende Sitzung
. Die erste Sitzung des Personalvertretungsausschusses ( des Bundes-Pesonalvertretungsgesetzes) ist so anzuberaumen, daß an ihr möglichst alle Mitglieder des Ausschusses teilnehmen können.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Konstituierende Sitzung
. Die erste Sitzung des Personalvertretungsausschusses ( des Bundes-Pesonalvertretungsgesetzes) ist so anzuberaumen, daß an ihr möglichst alle Mitglieder des Ausschusses teilnehmen können.