Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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. Ist in einer Dienststelle, bei der bisher Vertrauenspersonen gewählt wurden, nunmehr gemäß ein Dienststellenausschuss zu wählen, so sind die Aufgaben des Dienststellenwahlausschusses vom Dienststellenwahlausschuss bei der übergeordneten Dienststelle wahrzunehmen.