Geschäftsführung
Für die Geschäftsführung des Zentralwahlausschusses gelten die Bestimmungen über die Geschäftsführung des Zentralausschusses ( ff. L-PVG) sinngemäß.
Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS
Geschäftsführung
Für die Geschäftsführung des Zentralwahlausschusses gelten die Bestimmungen über die Geschäftsführung des Zentralausschusses ( ff. L-PVG) sinngemäß.