Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Geschäftsführung

Für die Geschäftsführung des Zentralwahlausschusses gelten die Bestimmungen über die Geschäftsführung des Zentralausschusses ( ff. L-PVG) sinngemäß.