Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Bildung der ersten Organe, Anmeldung zum Firmenbuch

. (Anm.: Abs. 1 bis 3 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 24/2000)

(4) Die Post und Telekom Austria Aktiengesellschaft entsteht unter Ausschluß der Wirkung des § 34 Aktiengesetz 1965 mit Inkrafttreten dieses Gesetzes.

(Anm.: Abs. 5 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 24/2000)