Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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4. Abschnitt

Sonstige Bestimmungen

Rechtsauskunft des Landeshauptmannes

. Soweit es zur Beurteilung einer Rechtsfrage erforderlich ist, können die Personenstandsbehörden eine Rechtsauskunft des Landeshauptmannes einholen.