Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Arbeitsweise

. Die Sitzungen des Beirates sind nicht öffentlich. Die Beiratsmitglieder und die sonst bei den Sitzungen anwesenden Personen sind zur Amtsverschwiegenheit () verpflichtet; sie haben auf Verlangen des Vorsitzenden ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Sitzung nachzuweisen.