Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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2. Abschnitt

Besondere Bestimmungen

1. Unterabschnitt

Abschlussarbeit

Bestandteile der Abschlussarbeit

Die Abschlussarbeit besteht aus einer schriftlichen Arbeit (bei entsprechender Aufgabenstellung auch unter Einbeziehung praktischer und/oder grafischer Arbeitsformen) mit Abschlusscharakter über ein Thema gemäß sowie deren Präsentation und Diskussion.