Zufließen der Prüfungsgebühr
Die Prüfungsgebühr fließt dem Rechtsträger zu, der den mit der Durchführung der Prüfung verbundenen Aufwand trägt.
Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS
Zufließen der Prüfungsgebühr
Die Prüfungsgebühr fließt dem Rechtsträger zu, der den mit der Durchführung der Prüfung verbundenen Aufwand trägt.