. Bei Zulassung zur Prüfung sind dem Prüfling vom Amt der Wiener Landesregierung Ort und Zeit der Prüfung bekanntzugeben.
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Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS
. Bei Zulassung zur Prüfung sind dem Prüfling vom Amt der Wiener Landesregierung Ort und Zeit der Prüfung bekanntzugeben.