. Die Prüfung ist kommissionell durchzuführen. Eine Ablegung der Prüfung in Form von Teilprüfungen ist unzulässig.
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Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS
. Die Prüfung ist kommissionell durchzuführen. Eine Ablegung der Prüfung in Form von Teilprüfungen ist unzulässig.