Die neuen Mitgliedstaaten treten dem Abkommen bei. Sie nehmen ebenso wie die derzeitigen Mitgliedstaaten das Abkommen sowie die ihm beigefügten Erklärungen an beziehungsweise zur Kenntnis.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Die neuen Mitgliedstaaten treten dem Abkommen bei. Sie nehmen ebenso wie die derzeitigen Mitgliedstaaten das Abkommen sowie die ihm beigefügten Erklärungen an beziehungsweise zur Kenntnis.