Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Auf Grund der Bestimmungen des Artikels 8 ist ein dem vorliegenden Protokoll angehörender Staat nicht gehalten, die dort erwähnten Privilegien einer Person zu gewähren, die ein Staatsangehöriger dieses Staates oder dessen Vertreter ist.