Beitritt
Dieses Protokoll steht jedem Mitglied der Behörde zum Beitritt offen. Die Beitrittsurkunden werden beim Generalsekretär der Vereinten Nationen hinterlegt.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
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Dieses Protokoll steht jedem Mitglied der Behörde zum Beitritt offen. Die Beitrittsurkunden werden beim Generalsekretär der Vereinten Nationen hinterlegt.