Anwendung des Protokolls
Die Organisation kann, wenn dies der Rat der Organisation entscheidet, zur Anwendung der Bestimmungen dieses Protokolls Zusatzabkommen mit einem oder mehreren Vertragsstaaten dieses Protokolls abschließen.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Anwendung des Protokolls
Die Organisation kann, wenn dies der Rat der Organisation entscheidet, zur Anwendung der Bestimmungen dieses Protokolls Zusatzabkommen mit einem oder mehreren Vertragsstaaten dieses Protokolls abschließen.