Erstattungsbescheid
. (1) Die AMA spricht über einen Antrag nach bescheidmäßig ab.
(2) Ist der zu gewährende Erstattungssatz gleich Null, ist der Antrag nach Abs. 1 als unbegründet abzuweisen.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Erstattungsbescheid
. (1) Die AMA spricht über einen Antrag nach bescheidmäßig ab.
(2) Ist der zu gewährende Erstattungssatz gleich Null, ist der Antrag nach Abs. 1 als unbegründet abzuweisen.