Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Erstattungsbescheid

. (1) Die AMA spricht über einen Antrag nach bescheidmäßig ab.

(2) Ist der zu gewährende Erstattungssatz gleich Null, ist der Antrag nach Abs. 1 als unbegründet abzuweisen.