Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Die zuständigen österreichischen Behörden machen ihre jeweiligen Befugnisse geltend, um dafür zu sorgen, daß die notwendigen öffentlichen Dienst- und Versorgungsleistungen zu angemessenen Bedingungen für das Zentrum beigestellt werden.