Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Dieses Protokoll wird zur Unterzeichnung durch die Mitglieder des Europarates aufgelegt; diese können ihre Mitgliedschaft hiezu begründen:

a) durch Unterzeichnung ohne Vorbehalt der Ratifikation oder

b) durch Unterzeichnung unter Vorbehalt der Ratifikation und nachfolgende Ratifikation.

Die Ratifikationsurkunden werden beim Generalsekretär des Europarates hinterlegt.