Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Das Übereinkommen über die Privilegien und Immunitäten der Spezialorganisationen, angenommen von der Generalversammlung der Vereinten Nationen am 21. November 1947 1), ist auf die Tagungen anwendbar.

_____________________

1) Kundgemacht in BGBl. Nr. 248/1950