Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Ergänzungsabkommen

Die INTELSAT kann mit einzelnen oder mehreren Vertragsparteien Ergänzungsabkommen zur Durchführung dieses Protokolls in bezug auf diese Vertragspartei oder Vertragsparteien sowie sonstige Übereinkünfte schließen, um eine wirksame Tätigkeit der INTELSAT zu gewährleisten.