. Das Schiffsregister ist öffentlich; die Einsicht ist einem jeden gestattet. Von den Eintragungen können gegen Erlegung der Kosten Abschriften gefordert werden, die auf Verlangen zu beglaubigen sind.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
. Das Schiffsregister ist öffentlich; die Einsicht ist einem jeden gestattet. Von den Eintragungen können gegen Erlegung der Kosten Abschriften gefordert werden, die auf Verlangen zu beglaubigen sind.