Willensbildung
. Der Beirat faßt Beschlüsse in Gegenwart von mindestens der Hälfte seiner Mitglieder mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Willensbildung
. Der Beirat faßt Beschlüsse in Gegenwart von mindestens der Hälfte seiner Mitglieder mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag.