Geschäftsstelle
. Zur Bewältigung der notwendigen administrativen Tätigkeiten stellt der Bundesminister für Inneres die erforderlichen personellen und Sachmittel zur Verfügung.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Geschäftsstelle
. Zur Bewältigung der notwendigen administrativen Tätigkeiten stellt der Bundesminister für Inneres die erforderlichen personellen und Sachmittel zur Verfügung.