Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Änderung und Aufhebung geltender Vorschriften

. Die §§ 73 Abs. 2 und 3, 202 und 368 Z 9 der Gewerbeordnung 1973, BGBl. Nr. 50/1974, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 686/1991, werden aufgehoben.