Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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. Mit der Vollziehung des ist, soweit es sich um Gerichtsgebühren handelt, der Bundesminister für Justiz, mit der Vollziehung der übrigen Bestimmungen dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen, hinsichtlich des und des und 7 im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie, betraut.