Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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ABSCHNITT III

Geschäftsbetrieb

. Im Scheck- und Überweisungsverkehr der Österreichische Postsparkasse Aktiengesellschaft kann für jede physische oder juristische Person oder Personengesellschaft des Handelsrechtes, Behörde oder Anstalt ein Scheckkonto (Postscheckkonto) eröffnet werden.