ABSCHNITT III
Geschäftsbetrieb
. Im Scheck- und Überweisungsverkehr der Österreichische Postsparkasse Aktiengesellschaft kann für jede physische oder juristische Person oder Personengesellschaft des Handelsrechtes, Behörde oder Anstalt ein Scheckkonto (Postscheckkonto) eröffnet werden.
