Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Gemeinsame Sicherheitsanalyse

Die Sicherheitsbehörden der Vertragsstaaten streben einen möglichst einheitlichen Informationsstand über die Sicherheitslage an. Zu diesem Zweck tauschen sie periodisch oder anlassbezogen Lagebilder aus und analysieren mindestens einmal jährlich gemeinsam die Sicherheitslage.