Erstmalige Pensionsanpassung für die Kalenderjahre 2024 und 2025
. ist mit Ausnahme des ersten Satzes bei der erstmaligen Anpassung von Ruhe- und Versorgungsbezügen für die Kalenderjahre 2024 und 2025 nicht anzuwenden.
Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS
Erstmalige Pensionsanpassung für die Kalenderjahre 2024 und 2025
. ist mit Ausnahme des ersten Satzes bei der erstmaligen Anpassung von Ruhe- und Versorgungsbezügen für die Kalenderjahre 2024 und 2025 nicht anzuwenden.