Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Pensionsanpassung für das Kalenderjahr 2011

. Abweichend von und 3 sind Ruhe- und Versorgungsbezüge,

1. wenn sie mehr als 2 000 Euro aber nicht mehr als 2 310 Euro monatlich betragen, mit dem auf zwei Kommastellen gerundeten Prozentsatz zu erhöhen, der sich aus der Formel

Abbildung aus dem RIS-Dokument

ergibt,

2. wenn sie den Betrag von 2 310 Euro monatlich übersteigen, nicht zu erhöhen.

Sowohl bei der Erhöhung als auch bei der Berechnung des Erhöhungsprozentsatzes sind die Zulagen gemäß und 30 außer Betracht zu lassen.

P = Erhöhungsprozentsatz, RVB = Ruhe- bzw. Versorgungsbezug ohne Kinder- und Ergänzungszulage