Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS

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. Ruhebezüge von Beamten, die mit Ablauf des 31. Dezember 1998 in den Ruhestand versetzt wurden, sind mir Wirkung vom 1. Jänner 1999 mit dem Anpassungsfaktor 1,015 zu vervielfachen. gilt sinngemäß.