Ausmaß des Todesfallbeitrages
. Der Todesfallbeitrag beträgt 150 % des Gehaltes eines Beamten der Gehaltsstufe 2 der Dienstklasse V.
Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS
Ausmaß des Todesfallbeitrages
. Der Todesfallbeitrag beträgt 150 % des Gehaltes eines Beamten der Gehaltsstufe 2 der Dienstklasse V.