Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Vollziehung

. (1) Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes, ausgenommen des , ist die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betraut.

(2) Mit der Vollziehung des ist die Bundesministerin oder der Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz betraut.