Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Kontrahierungszwang

. Der Universaldienstbetreiber ist verpflichtet, an Zugangspunkten im Ausmaß des und 3 mit jedermann unter Einhaltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen einen Vertrag über die Teilnahme am Universaldienst abzuschließen.