Kontrahierungszwang
. Der Universaldienstbetreiber ist verpflichtet, an Zugangspunkten im Ausmaß des und 3 mit jedermann unter Einhaltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen einen Vertrag über die Teilnahme am Universaldienst abzuschließen.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Kontrahierungszwang
. Der Universaldienstbetreiber ist verpflichtet, an Zugangspunkten im Ausmaß des und 3 mit jedermann unter Einhaltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen einen Vertrag über die Teilnahme am Universaldienst abzuschließen.