Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Übergangs- und Schlussbestimmungen

(1) Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.

(2) Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung der o.ö. Landesregierung, mit der die Form und Gliederung des Bebauungsplanes, die Verwendung bestimmter Planzeichen und Materialien sowie der Maßstab der zeichnerischen Darstellung geregelt werden (Planzeichenverordnung für Bebauungspläne), LGBl. Nr. 3/1996, in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 69/2013, außer Kraft.

(3) Für Bebauungspläne sowie deren Änderungen und Aufhebungen, welche vor dem 1. Jänner 2026 gemäß im Gemeinderat beschlossen wurden, gelten die Bestimmungen der Planzeichenverordnung für Bebauungspläne, LGBl. Nr. 3/1996, in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 69/2013.